CB-IR(A) kompetenzbasierte Instrumentenflugberechtigung

Ziel des kompetenzbasierten modularen Flugausbildungslehrgangs ist es, Inhaber einer PPL oder CPL unter Berücksichtigung einer früheren Instrumentenflugausbildung und entsprechender Erfahrung für die Instrumentenflugberechtigung auszubilden.

Sie soll den erforderlichen Befähigungsstand für den Betrieb von Flugzeugen unter IFR und in IMC vermitteln. Die Ausbildung ist geeignet für Inhaber von privaten Luftfahrzeugen, da bis zu 30 h von 40 h auf dem eigenen Luftfahrzeug auch außerhalb der ATO absolviert werden können.

Voraussetzungen

  • Der Bewerber für eine IR(A) muss mindestens im Besitz einer PPL(A) oder einer CPL(A) sein und über mindestens 50 Stunden als verantwortlicher Pilot von Flugzeugen, TMGs, Hubschraubern oder Luftschiffen verfügen, davon mindestens 10 Stunden auf Flugzeugen.
  • Der Bewerber muss ein Medical der Klasse 1 oder Klasse 2 mit Reintonaudiometrie besitzen. Die AEROTOURS ATO stellt sicher, dass die Schüler alle Voraussetzungen für die Ausbildung gemäß Teil-MED, Teil-FCL erfüllen.

CB-IR(A) - Einmotorige Luftfahrzeuge

Der Erwerb einer IR(A) in diesem modularen Lehrgang wird auf Anrechnung und Grundlage seiner vorhandenen Kompetenzen beurteilt.  Der Bewerber muss jedoch die unten aufgeführten Mindestanforderungen erfüllen. Zur Erreichung der vorgeschriebenen Kompetenzen kann zusätzliche Schulung erforderlich sein.

  • Ein kompetenzbasierter modularer IR(A)-Lehrgang für einmotorige Luftfahrzeuge muss mindestens 40 Stunden Instrumentenflugzeit mit einem Lehrberechtigten umfassen, wovon bis zu 25 Stunden in einem FNPT II sein können.

Wenn der Bewerber:

  • eine Instrumentenflugausbildung durch einen IRI(A) oder einen FI(A) mit dem Recht zur Durchführung der Ausbildung für die IR absolviert hat, oder
  • vorherige Flugzeit unter IFR als PIC auf Flugzeugen mit einer Berechtigung, die Rechte zum Fliegen unter IFR und in IMC beinhaltet, nachweist, kann diese Zeit mit bis zu 30 Stunden auf die oben genannten 40 Stunden angerechnet werden;
  • Wenn der Bewerber bereits andere Instrumentenflugzeit mit einem Lehrberechtigten absolviert hat, kann diese Zeit mit bis zu 15 Stunden auf die erforderlichen 40 Stunden angerechnet werden.
  • Die Flugausbildung muss in jedem Fall mindestens 10 Stunden Instrumentenflugzeit mit einem Lehrberechtigten in einem Flugzeug bei der AEROTOURS ATO umfassen.
  • Der Gesamtumfang der Instrumentenflugausbildung mit einem Lehrberechtigtem muss mindestens 25 Stunden betragen.

CB-IR(A) - Mehrmotorige Luftfahrzeuge

Die AEROTOURS ATO stellt sicher, dass der Bewerber für einen IR(A)-Lehrgang für mehrmotorige Flugzeuge, der bisher noch nicht über eine Muster- oder Klassenberechtigung für mehrmotorige Flugzeuge verfügt, vor Beginn des IR(A)-Lehrganges die Ausbildung für mehrmotorige Flugzeuge gemäß Part-FCL.725.A a) im Umfang von 6 Stunden erhalten und die Prüfungsreife für diese Ausbildung erlangt hat.

  • Ein kompetenzbasierter modularer IR(A)-Lehrgang für mehrmotorige Luftfahrzeuge muss mindestens 45 Stunden Instrumentenflugzeit mit einem Lehrberechtigten umfassen, wovon bis zu 30 Stunden in FNPT II sein können.

Wenn der Bewerber:

  • eine Instrumentenflugausbildung durch einen IRI(A) oder einen FI(A) mit dem Recht zur Durchführung der Ausbildung für die IR absolviert hat, oder
  • vorherige Flugzeit unter IFR als PIC auf Flugzeugen mit einer Berechtigung, die Rechte zum Fliegen unter IFR und in IMC beinhaltet, nachweist,

kann diese Zeit mit bis zu 35 Stunden auf die oben genannten 45 Stunden angerechnet werden.

  • Wenn der Bewerber bereits andere Instrumentenflugzeit mit einem Lehrberechtigten absolviert hat, kann diese Zeit mit bis zu 15 Stunden auf die erforderlichen 45 Stunden angerechnet werden.
  • Die Flugausbildung muss in jedem Fall mindestens 10 Stunden Instrumentenflugzeit mit einem Lehrberechtigten in einem mehrmotorigen Flugzeug bei einer ATO umfassen.
  • Der Gesamtumfang der Instrumentenausbildung mit einem Lehrberechtigten muss mindestens 25 Stunden betragen, wovon mindestens 15 Stunden in einem mehrmotorigen Flugzeug absolviert werden müssen.

Theoretische Ausbildung

Die AEROTOURS führt die Theorieausbildung in einer Kombination aus 72 Stunden eLearning und 8 Stunden Ergänzungsunterricht durch. Durch eine eigenständige Zertifizierung bei der Zentralstelle für Fernunterricht in Form eines modernen onlinebasierten Fernkurses eAcademy können wir Ihnen eine optimale Begleitung bis zur Theorieprüfung ermöglichen.

Die theoretische Ausbildung und Prüfung umfasst folgende 7 Fächer:

  • Luftrecht
  • Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse-Instrumentierung
  • Flugplanung und Überwachung des Flugverlaufes
  • Menschliches Leistungsvermöge
  • Meteorologie
  • Funknavigation
  • IR Sprechfunkverkehr

 

Die Theorieprüfung muss spätestens 18 Monate nach Beginn der Ausbildung angetreten werden.

Sollten Sie ohne jegliche Vorkenntnisse zu uns kommen, sollten Sie bei entsprechend vorhandener Motivation und Lernbereitschaft mind. 4 Monate für die IR(A)-Theorieausbildung einplanen.

Der Fernlehrgang zum Erwerb der Instrumentenflugberechtigung ist die modernste Form der Theorieausbildung und kann jederzeit begonnen werden.

Laden Sie sich hier die CB-IR(A) Infomappe herunter.

Ablauf

Anmeldung

CB-IR(A)

Theoriephase

80 Stunden Theorieausbilkdung, aufgeteilt in 72 Stunden eLearning und 8 Stunden Ergänzungsunterricht

Theorieprüfung

Die CBIR(A) Theorieprüfung wird beim Luftfahrt Bundesamt in Braunschweig abgelegt.

CB-IR(A)

Praxisphase

40 Stunden praktische Flugausbildung für das CB-IR(A) auf einmotorigen- oder 45 Stunden für das CB-IR(A) auf mehrmotorigen Flugzeugen

Praktische Prüfung

Die praktische Prüfung beginnt und endet am Verkehrslandeplatz Strausberg