NVFR Nachtflugberechtigung
Die NVFR Nachtflugberechtigung ist zur Durchführung von Überlandflügen bei Nacht erforderlich.
Voraussetzungen
Die Voraussetzung für diese Qualifikation ist der LAPL(A) oder PPL-A nach EASA Teil FCL.
Theoretische Ausbildung
Mind. 1h Theorieausbildung.
Praktische Ausbildung
Zur praktischen Ausbildung gehören mindestens 10 Nachtstarts und Landungen im Alleinflug. Weiterhin werden 5 Nachtflugstunden, davon 3 Nachtflugstunden mit Fluglehrer und mindestens eine Flugstunde Streckenflug ausgebildet.
Prüfungen
Eine Theorie- bzw. Praxisprüfung ist nicht erforderlich. Mit Abschluss der erfoderlichen Flugstunden senden Sie ein ausgefülltes Antragformular mit Unterschrift des Fluglehrers an die zuständige Landesluftfahrtbehörde. Sie bekommen dann eine neue Lizenz mit der Eintragung NVFR ausgestellt.
Ablauf
Info-Tag
Anmeldung
Theoriephase
1 Stunde Theorieunterricht
Praxisphase
Mind. 10 Nachtstarts und -landungen. 5 Nachtflugstunden, davon 3 Nachtflugstunden mit Lehrer und mind. eine Stunde Streckenflug.